Unterstützungen Energiekosten

Unterstützungen Energiekosten

 

  • Mit der sogenannten "Strompreisbremse" wird sichergestellt, dass die Stromkosten für Privathaushalte bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 2.900 kWh anteilig - bei Berücksichtigung des oberen Schwellenwertes - 10 Cent je Kilowattstunde nicht übersteigen, wobei der Förderzeitraum mit Dezember 2022 bis Juni 2024 festgelegt wurde.
    Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: VerbraucherInnen, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Stromhändler in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2.900 Kilowattstunden anteilig jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Haushalte mit mehr als 3 Personen werden zusätzlich zur Stromkostenbremse einen "Stromkosten-Ergänzungszuschuss" erhalten (teilweise automatisch bzw. ein Antrag muss gestellt werden). Dieser Zuschuss beträgt im Jahr 105 Euro pro Person.

    Zusätzlich werden einkommensschwache Haushalte, die von der GIS-Gebühr befreit sind, zwischen Jänner 2023 und Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75% erhalten.
     
  • Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich
    Aktion 2023/2024: kann vom 1. Februar - 31. März 2024 auf www.ooe.gv.at beantragt werden
    Auszahlungshöhe: 200 Euro
     
  • Klimabonus
    Der Klimabonus wird jährlich ausbezahlt und geht an alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz mindestens sechs Monate im Anspruchsjahr in Österreich haben
    weitere Informationen: www.klimabonus.gv.at
     
  • Reduktion der Elektrizitätsabgabe (bis zum 31.12.2024) von 1,5 Cent pro Kilowattstunde auf 0,1 Cent/kWh und der Erdgasabgabe von 6,6 Cent pro Kubikmeter auf 1,2 Cent/m3
     
  • Entfall von Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale
    Der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale werden für die Jahre 2022, 2023 und 2024 ausgesetzt.
     
  • Elektro-Gerätetausch für einkommensschwache Haushalte
    Gefördert wird bei armutsbetroffenen Haushalten der Austausch ineffizienter Elektrogroßgeräte gegen energieeffiziente Elektrogroßgeräte.

    Förderungsfähige Geräte: Kühl-/Tiefkühlschränke und Kühl-Gefrier-Kombinationen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, E-Herde und Backöfen
    Zielgruppe der Aktion sind in Österreich lebende, von Armut betroffene Personen, die GIS-gebührenbefreit sind oder einen Heizkostenzuschuss, Wohnbeihilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage beziehen.

    Antragstellung im Rahmen einer Erstberatung in den Beratungsstellen der Caritas (österreichweit) oder der Volkshilfe Wien.

    Weitere Informationen: www.klimafonds.gv.at
     
  • Sauber Heizen für Alle – Heizkesseltausch für einkommensschwache Hauhalte
    Gefördert wird der Ersatz von  fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem (Nah-/Fernwärme; Holzzentralheizung, Wärmepumpe). Die Förderung beträgt einkommensabhängig bis zu maximal 100% der festgelegten Kostenobergrenze.
    Weitere Informationen

  • Wohnschirm Energie
    Der Wohnschirm Energie hilft bei der Bewältigung von bestehende Energiekostenrückstände
    Weitere Informationen: https://wohnschirm.at



Zudem gibt es verschiedene andere neue Unterstützungsmechanismen/Maßnahmen zur Teuerung siehe z.B.

Energiesparverband OÖ
Landstraße 45
​​​​​​​A-4020 Linz

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Kontakt

0732 / 7720-14380

oder per Mail office(at)esv.or.at​​​​​​​